Back to School im Herbst 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Sehr geehrte Eltern!
Am Montag, 14. September 2020 startet das neue Schuljahr und ich hoffe, dass alle einen schönen erholsamen Sommer verbringen konnten und gesund sind.
Nach herausfordernden Monaten im Frühling erfolgt die Wiederaufnahme des Schulbetriebs mit Vorsicht und Respekt vor der Dynamik der ansteckenden Infektionskrankheit. Eine regionale Corona-Ampel wird die Infektionslage transparent anzeigen. Das Bildungssystem wird darauf reagieren, Klassen- oder Schulschließungen sind nicht ausgeschlossen, Distance-Learning kann wieder installiert werden.
Solange die Corona-Ampel der Gesundheitsbehörden für eine Region „grün“ bleibt, sind die wie bisher auch gültigen allgemeinen Hygienestandards anzuwenden. Die Bildungs- und Gesundheitsbehörden können aber gemeinsam eine Verschärfung der Präventionsmaßnahmen (gelb, orange, rot) für einzelne, mehrere oder alle Schulen, Schulstandorte oder Teile von diesen anordnen. Die betroffenen Schulen werden immer von einer solchen Verordnung von der Bildungsdirektion in Kenntnis gesetzt.
Den für die jeweils folgende Woche geltende Ampelstatus für unsere Schule erfahren wir jede Woche am Freitag bis spätestens 15:00 Uhr.
Dieser wird dann per Mail, auf der Schulhomepage oder auf der WebSite der Bildungsdirektion veröffentlicht. Am darauffolgenden Montag gelten die entsprechenden Hygienemaßnahmen:
Allgemeine Hygienemaßnahmen zu COVID-19 am BRG Wallererstraße
- oberstes Gebot vor und im gesamten Schulgebäude – immer mindestens 1 Meter Abstand halten
- Eingang ausnahmslos für alle Schüler*innen über Schülereingang
- da der Mindestabstand im Eingangsbereich und in der Garderobe nicht eingehalten werden kann, besteht dort immer Mund-Nasen-Schutz (bitte privat mitbringen!) – im Notfall wird beim Eingang ein Mund-Nasen-Schutz ausgeteilt (Aufsicht Verwaltungs- oder Lehrpersonal)
- die Schule ist von 07:00 – 7:45 Uhr aufgesperrt, dann werden die Eingänge zugesperrt, bei späterem Ankommen bitte beim Haupteingang läuten, die Verwaltung öffnet mittels Schalter
- Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW bringen oder holen werden gebeten, Verkehrschaos und unnötige Menschenansammlungen um das Schulgebäude räumlich und zeitlich zu vermeiden
- für alle Bewegungen im Haus gilt die Rechtsregel – immer rechts entlang der Wand oder rechts auf den Stiegen mit Abstand von mindestens 1 Meter hintereinander (Gänsemarsch) – Achtung auf Türen und bitte nicht laufen!
- mehrmals täglich mit Wasser und Flüssigseife gründlich Hände waschen, insbesondere nach dem Betreten der Schule, nach der Benutzung von Toiletten, Schnäuzen, Niesen, Husten und beim Raumwechsel
- Augen, Nase oder Mund nicht berühren
- auf Atemhygiene achten – beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt halten und dieses sofort entsorgen
- lautes Singen sollte unterlassen und Schreien vermieden werden
- alle Räume werden regelmäßig gelüftet
- Tische und Stühle werden vom Schulwart gestellt und sind so zu belassen
- beim Jausen- und Getränkeverkauf und bei der Mittagessensausgabe besteht MNS Pflicht
Zusätzliche Hygienemaßnahmen gemäß jeweiligen Corona Ampelstatus der Schule
(Änderungen sind möglich und werden rechtzeitig bekannt gegeben)
Maßnahmen Unterstufe | Normalbetrieb mit allgemeinen Hygienevorkehrungen
| Normalbetrieb mit verstärkten Hygienebestimmungen wie „grün“, zusätzlich:
| Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen wie „gelb“, zusätzlich:
| Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten
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Maßnahmen Oberstufe | Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen und selbstorganisiertes Lernen wie „gelb“, zusätzlich:
| Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten
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Wann gilt eine Schülerin oder ein Schüler als „krank“?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Eltern ihr Kind am besten kennen und wissen, wann es aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule gehen kann.
Jedenfalls zu Hause bleiben soll ein Kind ab einer Körpertemperatur von 37,5 °C oder bei plötzlichem Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. In diesen Fällen ist mit der zuständigen Hausärztin bzw. dem zuständigen Hausarzt oder der Gesundheitshotline 1450 abzuklären, ob ein begründeter Verdacht einer CO-VID-19-Erkrankung vorliegt und ob eine Testung notwendig ist.
Die Schule kann keine Testungen anordnen. Die Entscheidung, ob jemand getestet wird, obliegt in jedem Fall der Gesundheitsbehörde!
Der Ampelstatus für die erste Schulwoche wird am Freitag, 11.09.2020 Mittag bekannt gegeben und ich hoffe, dass das Schuljahr so normal wie möglich beginnen kann und dass es mit der Unterstützung der gesamten Schulgemeinschaft lange so bleibt.
Spätestens am Freitag folgt ein Elternbrief mit mehr Informationen.
Ich freue mich auf ein Wiedersehen und Kennenlernen unserer neuen Schülerinnen und Schüler.
Karin Schachner