Back to School im Herbst 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Sehr geehrte Eltern!

Am Montag, 14. September 2020 startet das neue Schuljahr und ich hoffe, dass alle einen schönen erholsamen Sommer verbringen konnten und gesund sind.

Nach herausfordernden Monaten im Frühling erfolgt die Wiederaufnahme des Schulbetriebs mit Vorsicht und Respekt vor der Dynamik der ansteckenden Infektionskrankheit. Eine regionale Corona-Ampel wird die Infektionslage transparent anzeigen. Das Bildungssystem wird darauf reagieren, Klassen- oder Schulschließungen sind nicht ausgeschlossen, Distance-Learning kann wieder installiert werden.

Solange die Corona-Ampel der Gesundheitsbehörden für eine Region „grün“ bleibt, sind die wie bisher auch gültigen allgemeinen Hygienestandards anzuwenden. Die Bildungs- und Gesundheitsbehörden können aber gemeinsam eine Verschärfung der Präventionsmaßnahmen (gelb, orange, rot) für einzelne, mehrere oder alle Schulen, Schulstandorte oder Teile von diesen anordnen. Die betroffenen Schulen werden immer von einer solchen Verordnung von der Bildungsdirektion in Kenntnis gesetzt.

Den für die jeweils folgende Woche geltende Ampelstatus für unsere Schule erfahren wir jede Woche am Freitag bis spätestens 15:00 Uhr.
Dieser wird dann per Mail, auf der Schulhomepage oder auf der WebSite der Bildungsdirektion veröffentlicht. Am darauffolgenden Montag gelten die entsprechenden Hygienemaßnahmen:

 Allgemeine Hygienemaßnahmen zu COVID-19 am BRG Wallererstraße

  • oberstes Gebot vor und im gesamten Schulgebäude – immer mindestens 1 Meter Abstand halten
  • Eingang ausnahmslos für alle Schüler*innen über Schülereingang
  • da der Mindestabstand im Eingangsbereich und in der Garderobe nicht eingehalten werden kann, besteht dort immer Mund-Nasen-Schutz (bitte privat mitbringen!) – im Notfall wird beim Eingang ein Mund-Nasen-Schutz ausgeteilt (Aufsicht Verwaltungs- oder Lehrpersonal)
  • die Schule ist von 07:00 – 7:45 Uhr aufgesperrt, dann werden die Eingänge zugesperrt, bei späterem Ankommen bitte beim Haupteingang läuten, die Verwaltung öffnet mittels Schalter
  • Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW bringen oder holen werden gebeten, Verkehrschaos und unnötige Menschenansammlungen um das Schulgebäude räumlich und zeitlich zu vermeiden
  • für alle Bewegungen im Haus gilt die Rechtsregel – immer rechts entlang der Wand oder rechts auf den Stiegen mit Abstand von mindestens 1 Meter hintereinander (Gänsemarsch) – Achtung auf Türen und bitte nicht laufen!
  • mehrmals täglich mit Wasser und Flüssigseife gründlich Hände waschen, insbesondere nach dem Betreten der Schule, nach der Benutzung von Toiletten, Schnäuzen, Niesen, Husten und beim Raumwechsel
  • Augen, Nase oder Mund nicht berühren
  • auf Atemhygiene achten – beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt halten und dieses sofort entsorgen
  • lautes Singen sollte unterlassen und Schreien vermieden werden
  • alle Räume werden regelmäßig gelüftet
  • Tische und Stühle werden vom Schulwart gestellt und sind so zu belassen
  • beim Jausen- und Getränkeverkauf und bei der Mittagessensausgabe besteht MNS Pflicht

Zusätzliche Hygienemaßnahmen gemäß jeweiligen Corona Ampelstatus der Schule
(Änderungen sind möglich und werden rechtzeitig bekannt gegeben)

 

Maßnahmen
Unterstufe
Normalbetrieb mit allgemeinen
Hygienevorkehrungen

  • Pädagogische Aktivitäten finden möglichst oft im Freien statt

 

Normalbetrieb mit verstärkten Hygienebestimmungen wie „grün“, zusätzlich:

 

  • MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse (privat mitbringen)
  • MNS verpflichtend für schulfremde Personen
  • Sport vorwiegend im Freien, in Turnhallen nur unter besonderen Auflagen (Kleine Gruppen, Belüftung)
  • Singen nur im Freien oder mit MNS
  • Wenn Schließung von Klassen/Schulen: Umstellung auf Distance Learning
Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen

wie „gelb“, zusätzlich:

 

  • der Unterricht beginnt um 07:45 Uhr und endet zwecks „Verdünnung“ gestaffelt pünktlich für die
    • 4. Klassen um 13:00 Uhr
    • 3. Klassen um 13:05 Uhr
    • 2. Klassen um 13:10 Uhr
    • 1. Klassen um 13:15 Uhr
  • Pausenregelung:
    die Lehrkräfte bleiben immer bis zum Ende der anschließenden Pause der Stunde(n) in der Klasse und machen individuell bestimmt entsprechend Pause (zum Beispiel ist es möglich, irgendwann 10 oder 20 Minuten mit der Gruppe ins Freie zu gehen, zu jausnen, …)
  • Keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen usw.
  • Keine Teilnahme schulfremder Personen (Projekte usw.)
  • Kein Singen in geschlossenen Räumen
  • Lehrerkonferenzen finden online statt

 

Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten

 

  • Umstellung auf Distance-Learning

 

  • Ersatzbetrieb am Schulstandort in Kleingruppen

 

  • Einrichtung von Lernstationen

 

  • MNS verpflichtend bei Aufenthalt in der Schule

 

  • Ganztagsbetreuung im Notbetrieb (Kleingruppen)

 

  • Bibliothek nur Ausleihe

 

Maßnahmen
Oberstufe
Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen und selbstorganisiertes Lernen wie „gelb“, zusätzlich:

 

  • Umstellung auf Distance-Learning mit schulautonomer Möglichkeit, kleinere Gruppen weiterhin im Präsenzbetreib zu unterrichten (gezielte Förderangebote, fachpraktischer Unterricht, zeitweises Schichtsystem)

 

  • Regelungen für den Schulbeginn und für Pausen

 

  • Keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen usw.

 

  • Keine Teilnahme schulfremder Personen (Projekte usw.)

 

  • Flexibler Schulbeginn schulautonom festlegen

 

  • Kein Singen in geschlossenen Räumen

 

  • Kein praktischer Unterricht im Bereich Ernährung und Gastro, in Werkstätten und Labors

 

  • Lehrerkonferenzen finden online statt

 

Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten

 

  • Umstellung auf Distance-Learning

 

  • Bibliothek nur mehr Ausleihe

 

 

Wann gilt eine Schülerin oder ein Schüler als „krank“?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Eltern ihr Kind am besten kennen und wissen, wann es aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule gehen kann.

Jedenfalls zu Hause bleiben soll ein Kind ab einer Körpertemperatur von 37,5 °C oder bei plötzlichem Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. In diesen Fällen ist mit der zuständigen Hausärztin bzw. dem zuständigen Hausarzt oder der Gesundheitshotline 1450 abzuklären, ob ein begründeter Verdacht einer CO-VID-19-Erkrankung vorliegt und ob eine Testung notwendig ist.

Die Schule kann keine Testungen anordnen. Die Entscheidung, ob jemand getestet wird, obliegt in jedem Fall der Gesundheitsbehörde!

Der Ampelstatus für die erste Schulwoche wird am Freitag, 11.09.2020 Mittag bekannt gegeben und ich hoffe, dass das Schuljahr so normal wie möglich beginnen kann und dass es mit der Unterstützung der gesamten Schulgemeinschaft lange so bleibt.
Spätestens am Freitag folgt ein Elternbrief mit mehr Informationen.

Ich freue mich auf ein Wiedersehen und Kennenlernen unserer neuen Schülerinnen und Schüler.

Karin Schachner